Letzte Aktualisierung dieser Seite: 26.02.2025

GRAND GOLF TOUR OF SOUTH AFRICA

Die Reisebedingungen.


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Reisebedingungen von ROVOS RAIL
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Reisebedingungen GRAND GOLF TOUR 2027
GRAND GOLF TOUR 2027 Vetragsbedingungen.
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Die Vertragsbedingungen der GRAND GOLF TOUR OF SOUTH AFRICA 2027

Vertragsbedingungen
im Zusammenhang mit der
GRAND GOLF TOUR OF SOUTH AFRICA 2027

 

Ein Bild, das Kreis, Logo, Emblem, Schrift enthält. KI-generierte Inhalte können fehlerhaft sein.

 

1   Vertragsgegenstand

 

LAUBER SOLUTIONS tritt als Vermittlerin der Golfreise „GRAND GOLF TOUR SOUTH AFRICA 2027“ und weiteren buchbaren Leistungen auf.

·         Die Golfreise „GRAND GOLF TOUR SOUTH AFRICA 2027“ wird von ROVOS RAIL Tours (PTY) Ltd., 1 Transnet Avenue, Pretoria, South Africa 0084 (nachfolgend ROVOS RAIL) angeboten und durchgeführt. Das Programm von ROVOS RAIL beginnt mit dem Einchecken auf dem Zug in Pretoria und endet am letzten Tag mit dem Auschecken in Kapstadt und basiert auf dem Angebot „African Collage“.
Die im Reisepreis inbegriffen Leistungen sind auf der
Webseite von LAUBER SOLUTIONS aufgeführt.

·         Golf Buddies (Golf Buddies CC, Pinnacle Point Estate, 128 Wedge Drive, Mossel Bay, 6506, Südafrika) organisiert auf Wunsch Unterkunft, Transfers, Golfplätze usw. vor Beginn der Zugsreise und nach Beendigung der Zugsreise (Fremdleistungen).

 

Diese Unternehmen erbringen die Leistungen in eigener Verantwortung.
LAUBER SOLUTIONS steht lediglich als Auskunfts- und Koordinationsstelle zur Verfügung.

Die massgebenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Unternehmen finden Sie:

·         ROVOS RAIL, auf der Webseite von ROVOS RAIL zum Produkt „African Collage“,
auf welchem die GRAND GOLF TOUR basiert

·         Golf Buddies auf deren Webseite unter BUCHUNGSKONDITIONEN

Golf Buddies wird Ihnen massgebenden Vertragsbestimmungen bei Buchung mitteilen.

 

2   Webseite, Prospekte und weitere Werbemittel von LAUBER SOLUTIONS

Unsere Webseite, Prospekte, andere Ausschreibungen, Werbungen sind keine verbindlichen Angebote. Diese dienen der Information und verpflichten LAUBER SOLUTIONS nicht. Massgebend für die Reiseleistungen sind die Angaben der verschiedenen Leistungserbringer. LAUBER SOLUTIONS  behält sich das Recht vor, die Ausschreibung usw. jederzeit zu ändern.

 

 

3   Vertragsabschluss

 

3.1 Allgemein

LAUBER SOLUTIONS wird Ihre Anmeldung an ROVOS RAIL weiterleiten und im Namen und Auftrag von ROVOS RAIL die Bestätigung für die Zugsfahrt erstellen und in deren Namen den Reisepreis einziehen.
Leistungen von Golf Buddies werden direkt von diesen Unternehmen bestätigt und in Rechnung gestellt.

LAUBER SOLUTIONS weist darauf hin, dass die Leistungen von ROVOS RAIL und Golf Buddies unabhängig voneinander sind.

Sonderwünsche bezüglich der Zugsfahrt sind nicht verbindlich. Diese werden wir an ROVOS RAIL weiterleiten. Wir können nicht garantieren, dass ROVOS RAIL diese auch verbindlich bestätigen kann.

 

3.2 Anmeldeverfahren, Mindestteilnehmerzahl

Interessierte füllen das Anmeldeformular aus und geben darin die gewünschte Abteilart sowie weitere Wünsche bekannt. Bei der Abteilart DELUXE gibt es vier verschiedene Ausstattungsmöglichkeiten. Es gilt „First come – first serve.“

Bei Buchung bis 31.12.2025 wird eine Buchungsgebühr von CHF 150.00 pro Person fällig. Diese Buchungsgebühr wird für das Handling verwendet und wird an die effektiven Reisekosten angerechnet. Bei einem Reiserücktritt vor dem 31.12.2025 verfällt dieser Beitrag.

Die Reise wird nur durchgeführt, wenn am 31.12.2025 mindestens 60 Teilnehmende gebucht sind. Falls die Reise mangels Anmeldungen abgesagt werden muss, wird die Buchungsgebühr zu 100% erstattet.

 

3.3 Anmeldung für mehrere Personen

Für den Fall, dass Sie mehrere Personen anmelden, kommen die betreffenden Verträge mit allen diesen Personen und ROVOS RAIL zustande. Sie stehen auch für die Bezahlung des Reisepreises dieser Personen ein und haften für die Bezahlung des Reisepreises. LAUBER SOLUTIONS resp. ROVOS RAIL kommunizieren ausschliesslich über die buchende Person. Diese ist verpflichtet Mitreisende entsprechend zu informieren.

 

 

4   Preise

 

4.1 Preise

Die Preise für die Zugreise mit ROVOS RAIL entsprechen den Kosten, die ROVOS RAIL für das analoge Produkt „African Collage“ verrechnet. Sie ergeben sich auch aus den Informationen auf der Webseite von LAUBER SOLUTIONS und aus der durch LAUBER SOLUTIONS zugestellten schriftlichen Bestätigung. Die Preise verstehen sich, wo nicht speziell erwähnt, pro Person bei Unterkunft in Doppelzimmer/Doppelkabine. Bei einer Einzelbelegung im ROVOS RAIL kommt ein Zuschlag von 75% dazu. Massgebend sind die in der schriftlichen Reisebestätigung enthaltenen Preise.

Die im Preis für die Zugsreise enthaltenen Leistungen entnehmen Sie der Ausschreibung auf LAUBER SOLUTIONS. Persönliche Auslagen und Trinkgelder sind in diesen Preisen nicht eingeschlossen. Desgleichen sind Versicherungsprämien usw. durch Sie zu tragen.

Preise für die fakultative Leistungen vor und nach der Zugsreise erfragen Sie bitte bei Golf Buddies.

 

4.2 Zahlungen

Die Zugsreise von ROVOS RAIL ist vor Antritt der Reise zu bezahlen, und zwar wie folgt:

  • Eine Buchungsgebühr von CHF 150.00 pro Person mit der definitiven Buchung bis 31.12.2025
  • bis 31.12.2025 sind 50% des Preises fällig für das gewünschte Abteil abzüglich Buchungsgebühr. Bei Buchung nach 31.12.2025 ist dieser Betrag unmittelbar fällig
  • bis 30.06.2026 sind die restlichen 50% des Preises für das gewünschte Abteil fällig.
  • Eine Zahlung mit Kreditkarte ist nicht möglich.

Allfällige Rückerstattungen von eingezahlten Beträgen erfolgen grundsätzlich in der gleichen Form, wie der Betrag eingezahlt wurde.

LAUBER SOLUTIONS wird Ihnen die Kosten für die Bahnreise im Namen von ROVOS RAIL in Rechnung stellen. Die Zahlungen erfolgen direkt an ROVOS RAIL.

Leistungen, welche Sie bei Golf Buddies gebucht haben, werden von diesem Unternehmen direkt in Rechnung gestellt.

 

 

5.   Vertragsbedingungen von ROVOS RAIL

Auf die Zugsreise finden die Vertragsbedingungen von ROVOS RAIL Anwendung. Diese sind auf der Webseite von ROVOS RAIL aufgeschaltet.

Nachfolgend ein Auszug einiger wichtiger Bestimmungen (alleine massgebend sind die offiziellen AGB von ROVOS RAIL).

5.1 Beförderungsbestimmungen

Die Züge, die als fahrende Hotels dienen, sind Privateigentum von ROVOS RAIL. Es gelten die Beförderungsbestimmungen von ROVOS RAIL. Die Sicherheit des Zuges und aller an Bord befindlichen Personen hat höchste Priorität. Reisende müssen sich jederzeit so verhalten, dass die Sicherheit und Privatsphäre anderer sich an Bord befindenden Personen respektiert wird. Im Falle einer Evakuierung müssen Sie selbständig in der Lage sein, den Zug zu verlassen. Falls dies nicht der Fall ist, sind Sie dazu verpflichtet, dies nachweisbar vor Ihrer Buchung LAUBER SOLUTIONS zuhanden von ROVOS RAIL. mitzuteilen, damit gemeinsam eine Lösung gesucht werden kann. Der Zugchef hat das Hausrecht. Ihm und anderen Besatzungsmitgliedern ist jederzeit Folge zu leisten. Der Beförderer kann aus sicherheitstechnischen oder gesundheitlichen Gründen einzelnen Gästen die Weiterführung der Reise verweigern, eine befristete Quarantäne erwirken, das Verlassen des Zuges verbieten oder erzwingen. Unter diesen Umständen wird die Haftung gegenüber LAUBER SOLUTIONS ausgeschlossen.

In Ergänzung zu den AGB von ROVOS RAIL vereinbaren die Parteien folgende Punkte:

 

5.2 Preisänderungen nach Vertragsabschluss 

ROVOS RAIL behält sich das Recht vor, nach Vertragsabschluss aufgrund nachfolgend aufgeführter Gründe die Preise zu erhöhen:

  • nachträgliche Preiserhöhung von Transportunternehmen, z. B. Treibstoffzuschläge
  • neu eingeführte oder erhöhte staatliche Abgaben oder Gebühren
  • Wechselkursänderungen
  • staatlich verfügte Preiserhöhungen, z. B. Mehrwertsteuer

ROVOS RAIL wird eine allfällige Preiserhöhung, bis spätestens 3 Wochen vor dem vereinbarten Reisedatum mitteilen.

Sollte die Preiserhöhung mehr als 10% betragen, haben Sie das Recht von der Reise zurückzutreten.

 

 

6   Änderungen des Programms der Zugsreise vor Reisebeginn

ROVOS RAIL behält sich das Recht vor, vor und während der Reise Leistungen und Abläufe zu ändern, wenn objektive Umstände dies erfordern. ROVOS RAIL wird bemüht sein, angemessene Ersatzleistungen usw. zu leisten.

 

 

7   Annullationen oder Auftragsänderungen durch Sie

 

7.1 Allgemein

Falls Sie die Reise nicht mehr antreten können oder eine Änderung oder Umbuchung wünschen, so müssen Sie uns dies zuhanden von ROVOS RAIL unverzüglich schriftlich oder per E-Mail mitteilen.

 

7.2 Annullations-/Umbuchungskosten

Treten Sie nach erfolgter Buchung von der Reise zurück so verlangt ROVOS RAIL (in Abänderungen der AGB)

  • ab Bestätigung bis am 31.12.2025 CHF 300.00 pro Abteil
  • ab 01.01.2026 bis 29.06.2026: 50% des Reisepreises
  • ab 30.06.2026 bis Reisebeginn bzw. „no-show“: 100% des Reisepreises

Für gebuchte Leistungen, welche Sie bei Golf Buddies gebucht haben, gelten deren Annullierungsbedingungen.

 

7.3 Ersatzperson

Können Sie die gebuchte Reise nicht antreten, sind jedoch in der Lage, uns eine Ersatzperson bekanntzugeben, die bereit ist, die Reise unter den gleichen Bedingungen an Ihrer Stelle mitzumachen und das von Ihnen gebuchte Reisearrangement zu übernehmen, erhebt LAUBER SOLUTIONS nebst den entstehenden Kosten lediglich die Bearbeitungsgebühr (gemäss Ziffer 7.4). Die Ersatzperson muss den besonderen Reiseerfordernissen genügen und es darf ihrer Teilnahme an der Reise keine gesetzlichen Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Im Falle des Eintritts einer Ersatzperson bleiben Sie ROVOS RAIL gegenüber jedoch neben der Ersatzperson ebenfalls persönlich haftbar für die Bezahlung des Reisearrangements und allfälliger Gebühren.

 

7.4 Bearbeitungsgebühr

LAUBER SOLUTIONS verlangt für das Handling von Umbuchungen, Stornierungen usw. eine Bearbeitungsgebühr von CHF 300.00 pro Änderung und Abteil.

 

 

8   Änderungen nach Reisebeginn seitens ROVOS RAIL

ROVOS RAIL und andere Veranstalter vor Ort behalten sich auch in Ihrem Interesse vor, das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen wie z. B. Unterkunft, Transportart, Transportmittel oder Zeiten usw. zu ändern, wenn unvorhergesehene Umstände es erfordern. Der entsprechende Veranstalter bemüht sich, gleichwertige Ersatzleistungen zu erbringen. Kann bei der Zugreise die im Programm vorgesehene Route infolge Streckensperrung, technischen Defekten, Behördenwillkür, Streiks, Fahrverbot usw. nicht befahren werden, wird sich ROVOS RAIL um ein Alternativprogramm besorgen. Unterkunft und Verpflegung können an Bord des Zuges oder in Hotels, die Beförderung auf Teilstrecken per Bus erfolgen. Massgebend sind die entsprechenden Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von ROVOS RAIL.

 

 

9   Abbruch der Reise Ihrerseits

Sollten Sie aus irgendeinem Grund die Reise vorzeitig abbrechen, so richten sich Ihre Rechte nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von ROVOS RAIL und bei allenfalls von Ihnen weitere individuell gebuchten Leistungen entsprechenden AGB von Golf Buddies. Allfällige Kosten für die Rückreise haben Sie zu tragen.

 

 

10   Mängel während der Reise, Schäden Ihrerseits

 

10.1 Mängelrüge, Schadensmitteilung

Entspricht die Reise nicht der Beschreibung in der schriftlichen Reisebestätigung oder ist sie mit einem anderweitig erheblichen Mangel behaftet, so sind Sie verpflichtet, sich direkt beim Veranstalter, d.h. ROVOS RAIL zu melden und sofortige und unentgeltliche Abhilfe zu verlangen. Wenn Sie den Mangel usw. nicht während der Reise rügen, müssen Sie damit rechnen, sämtliche Rechte zu verlieren. Verlangen Sie eine Bestätigung Ihrer Beanstandung.

Sollten Sie während der Reise einen Schaden erleiden, ist dieser auch unverzüglich ROVOS RAIL mitzuteilen, andernfalls Sie unter Umständen sämtliche Rechte verlieren. Verlangen Sie eine Bestätigung Ihrer Schadensmeldung.

 

10.2 Beanstandungen

Allfällige Ansprüche aus Ihrer Beanstandung resp. Schaden müssen Sie zusammen mit der Bestätigung (10.1) spätestens innert 30 Tagen nach Reiseende schriftlich dem zuständigen Veranstalter anmelden.  LAUBER SOLUTIONS leitet allfällige Beanstandungen an ROVOS RAIL weiter. ROVOS RAIL entscheidet in alleiniger Verantwortung über allfällige Rückzahlungen usw. Massgebend sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von ROVOS RAIL.

 

 

11   Haftung von ROVOS RAIL

Rovos Rail haftet gemäss ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche Sie auf der Webseite von ROVOS RAIL finden.

 

 

12   Stellung von LAUBER SOLUTIONS als Vermittlerin und Haftungsausschluss

LAUBER SOLUTIONS nimmt nur die Buchungen für die Reise der ROVOS RAIL entgegen und übernimmt einzelne administrative Aufgaben im Namen von ROVOS RAIL (Sammeln von Informationen wie Name, Adresse, Passportangaben, Essenswünsche, Golfclubs, Handicaps etc.). LAUBER SOLUTIONS ist jedoch nicht Vertragspartei der Zugsreise von ROVOS RAIL.
Sie schliessen den Vertrag direkt mit ROVOS RAIL ab. Da LAUBER SOLUTIONS nicht Vertragspartei der Zugsreise ist, haftet LAUBER SOLUTIONS unter keinem Rechtstitel für die korrekte Vertragserfüllung durch ROVOS RAIL (und von ROVOS RAIL beigezogene Leistungserbringer).

Wenn Sie Leistungen von Golf Buddies buchen, richtet sich die Haftung für die entsprechenden Leistungen gemäss den Bedingungen dieses Unternehmen.
LAUBER SOLUTIONS ist nicht Vertragspartei dieser Verträge und haftet nicht für deren korrekte Erfüllung.

LAUBER SOLUTIONS schliesst die Haftung für Hilfspersonen und leichte Fahrlässigkeit aus. Die Haftung ist auf maximal den bezahlten Reisepreis beschränkt.

Diese Haftungsregelung gilt sowohl für vertragliche, ausservertragliche wie quasi-vertragliche Haftung.

 

 

13   Buchungen von Reiseleistungen während der Reise (Fremdleistungen)

Ausserhalb des Reiseprogramms können u.U. örtliche Veranstaltungen oder Ausflüge gebucht werden (Fremdleistungen). Es ist nicht auszuschliessen, dass die eine oder andere Veranstaltung aufgrund der besonderen lokalen Verhältnisse mit Risiken verbunden ist oder körperliche Voraussetzungen verlangt, die nicht jeder mitbringt. Sie schliessen in diesen Fällen die Verträge mit den Leistungserbringern vor Ort ab (Fremdleistungen). Bei Buchungen z. B. von Ausflügen usw. während der Reise oder Flügen, Vor- oder Nachprogrammen usw. übernimmt LAUBER SOLUTIONS keine Haftung.

 

 

14   Pass, Visa, Impfungen

Schweizer Bürger, Bürger aus Deutschland und Österreich benötigen für die Einreise nach Südafrika einen gültigen maschinenlesbaren Reisepass, welcher 30 Tage über das Reiseende hinaus gültig ist und mindestens zwei leere Seiten für Sichtvermerke enthält (siehe auch auf der Webseite zur Einreise in Südafrika)

Erkundigen Sie sich in Ihrem eigenen Interesse dennoch bei Buchung der Flüge, ob und welche Vorschriften für Ihre Reise bestehen, da diese Bestimmungen kurzfristig ändern können. Sie sind für die Einhaltung der Pass-, Visa- und Impfvorschriften und für die Mitführung der zur Einreise in nach Südafrika erforderlichen Dokumente selbst verantwortlich. Kosten und Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten.

 

 

15   Sicherheit im Ausland

Informieren Sie sich unbedingt selbst unter Reiseinformationen des Eidgenössischen Departementes für auswärtige Angelegenheiten EDA

 

 

16   Versicherungen

ROVOS RAIL schreibt den Abschluss einer Annullierungskostenversicherung vor.

LAUBER SOLUTIONS empfiehlt Ihnen dringend Ihren Versicherungsschutz zu überprüfen. Insbesondere ob Sie über eine Annullierungskostenversicherung verfügen, genügend gegen Unfall und Krankheit sowie Such- und Repatriierungskosten im Ausland versichert sind (medizinische Betreuung kann im Ausland sehr teuer sein) und Extra-Rückreisekosten. Gleichfalls sollten Sie Ihr Reisegepäck (insbesondere die Golfausrüstung) genügend gegen Transportschäden, Diebstahl usw. versichern.

Im Falle einer Annullierung der Reise Ihrerseits bleiben Sie zur Zahlung der Annullierungskosten verpflichtet. Eine Annullierungskostenversicherung übernimmt diese Kosten, wenn der Grund der Annullierung versichert ist.

 

 

17   Sicherstellung

LAUBER SOLUTIONS ist kein offizielles Reisebüro und auch kein Teilnehmer am Garantiefonds der Schweizer Reisebranche und garantiert Ihnen somit keine Sicherstellung Ihrer im Zusammenhang mit Ihrer Buchung einbezahlten Beträge.

 

 

18   Datenschutz, Film- und Fotoaufnahmen

 

18.1 Personendaten

Zur Erfüllung der zwischen Ihnen und LAUBER SOLUTIONS vereinbarten Reisevermittlung benötigen wir bestimmte Personen-Daten von Ihnen. LAUBER SOLUTIONS gewährleistet den korrekten Umgang damit im Rahmen der Datenschutzgesetzgebung in der Schweiz sowie Beachtung der EU-DSGVO. LAUBER SOLUTIONS wird Ihre Daten soweit zur Vertragserfüllung notwendig an ROVOS RAIL weiterleiten. ROVOS RAIL bearbeitet die Daten gemäss in Südafrika geltenden Gesetzen. Unter Umständen muss ROVOS RAIL Ihre Daten an staatliche Behörden weiterleiten (z.B. für die Durchreise in Swaziland).

 

18.2 Film- und Fotoaufnahmen, Persönlichkeitsschutz

LAUBER SOLUTIONS arbeitet für das Marketing mit Film- und Fotografen-Teams zusammen. Wir veröffentlichen Aufnahmen derselben in unseren Kommunikationsplattformen on- und offline. Es kann gut sein, dass Sie als Reisegast im Rahmen dieser Aufnahmen identifizierbar sind. Falls Sie dies nicht möchten, bitten wir Sie, uns dies vor der Reise schriftlich mitzuteilen – und zusätzlich die Verantwortlichen vor Ort (z.B. Vertreter LAUBER SOLUTIONS an Bord) zu informieren, welche dafür sorgen werden, dass Ihr Wunsch erfüllt wird.

 

 

19   Salvatorische Klausel

Grundsätzlich gelten die Vertragsbedingungen ROVOS RAIL und sind diesen vorliegenden Bestimmungen übergeordnet, davon ausgenommene Bestimmungen sind ausdrücklich als solche gekennzeichnet. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

 

 

20   Konfliktmanagement

Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem zwischen Ihnen und LAUBER SOLUTIONS geschlossenen Vermittlungsvertrag sowie für alle ausservertraglichen Belange gilt das materielle Schweizer Recht und ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich. Vorbehalten bleiben zwingend anwendbare Gesetzesbestimmungen. Mit Abschluss des Vermittlungsvertrags mit LAUBER SOLUTIONS verpflichten Sie sich, bei Streitigkeiten zunächst an den Ombudsmann der Reisebranche (www.ombudsman-touristik.ch) zu gelangen und zuvor auf den Rechtsweg zu verzichten. Soweit keine Ombuds-Vermittlung stattfand oder diese erfolglos blieb, verpflichten Sie und LAUBER SOLUTIONS sich auf Wunsch einer Seite zur Teilnahme an einer ersten Mediations-Sitzung und verzichten zum vorneherein auf das Beschreiten des Rechtswegs.

 

 

 

Stand März 2025

 

 

LAUBER SOLUTIONS
vertreten durch Maurus Lauber, Villbergstrasse 17, CH-8627 Grüningen
maurus.lauber@bluewin.ch


Unsere Kooperationspartner:

Veranstalter der gesamten Bahnreise

Unser Angebot:
AFRICAN COLLAGE PLUS*****

Sympathie-Goodwill-Partner

Veranstalter vom Rahmenprogramm
durch Ruth und Walter